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GALABAU PRAXIS 04-2010

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6 Systemlösung

6 Systemlösung „SolarGrünDach“ für die vorteilhafte Kombination Gründach und Photovoltaik Die Systemlösung SolarGrünDach ist einfach und schnell zu verlegen Dachbegrünung und Photovoltaik schließen sich nicht aus – ganz im Gegenteil. Es gibt viele gute Gründe, Photovoltaik und Begrünung auf dem Dach zu vereinen. - Die Dachbegrünung verbessert die Leistung der Photovoltaikanlage um etwa 5% durch die Kühlung der Solarmodule und trägt damit zur schnellen Rentabilität des Objektes bei. - Die Optigrün-Dachbegrünung bildet die Auflast der Aufständerung der Solarmodule (Optigrün- Produktlösung “Sun Root“), so dass Durchdringungen in die Dachabdichtung vermieden werden. - Die Begrünung schützt die Dachabdichtung, so dass die geplante Nutzungsdauer der Dachfläche von 20-25 Jahren ohne zwischenzeitliche Reparatur- bzw. Sanierungsarbeiten erreicht werden kann. - Die Dachbegrünung speichert und verdunstet Niederschlagswasser, mindert Abflussspitzen und entlastet somit die Kanalisation. - Durch Dachbegrünungen können bei „gesplitteter Abwassergebühr“ Kosten eingespart werden. Die Anwendungstechnik der Optigrün international AG hat mit der Systemlösung „SolarGrünDach“ eine durch Auflast gehaltene Photovoltaik-Aufständerung („Sun Root“) entwickelt, die nicht nur leicht vom Gewicht, sondern auch einfach aufzubauen ist. Das Optigrün-„SolarGrünDach“ eignet sich für die meisten gängigen Photovoltaikmodule, ist hinsichtlich Standfestigkeit geprüft und kann sowohl bei Neubau als auch bei Sanierung eingesetzt werden. Die Optigrün-Anwendungstechnik übernimmt als kostenlose Serviceleistung die Planung der Aufständerung. (wb) Weitere Informationen: www.optigruen.de

Qualitätsmerkmale fugenloser Fallschutzböden Auf den ersten Blick sehen sie alle gleich aus, die fugenlosen Fallschutzböden, die in den letzten Jahren immer beliebter werden. Doch in jüngster Zeit nehmen es einige Anbieter mit wesentlichen Qualitätskriterien nicht so genau. So präsentieren laut BSW, einem der führenden Anbieter von Fallschutzböden, einige Firmen Fallschutzwerte, deren Ergebnisse auf orientierenden Prüfungen oder auf veralteten Normen beruhen, z. B. der DIN EN 1177:1997. Dies ist jedoch unstatthaft, sie dürfen nicht als Nachweis der Fallhöhe einer ganzen Produktreihe verwendet werden. Deshalb gilt: Nur Prüfzeugnisse und Zertifikate nach DIN EN 1177:2008, basierend auf vergleichbaren Labortests, sind akzeptabel. Im Falle eines Rechtsstreites nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet unter Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche. Material und Verarbeitung als Indikator für Qualität Nicht nur der Fallschutznachweis ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal fugenloser Fallschutzböden. Wesentlich für die Belastungsfähigkeit und Lebensdauer eines fugenlosen Fallschutzbodens sind auch Material und Verarbeitung. Vor allem sollte das gesamte Bodensystem eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder einen vergleichbaren Nachweis über die Auswaschung von gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen besitzen. Verarbeitete Granulate für Basis- und Nutzschicht müssen die nötige Qualität besitzen und die Wahl des Bindemittels für die Installation vor Ort den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Seriöse Anbieter weisen zudem ihre Kunden bei der Wahl UV-sensibler Farben auf mögliche Verfärbungen hin und stellen es den Kunden frei die teureren UV-beständigen Bindemittel zu verwenden oder nicht. Fugenlose Fallschutzbeläge müssen fugenlos sein Die Produktbeschreibung der Anbieter ist ferner dahingehend zu untersuchen, ob alle Schichten des Fallschutzbelages fugenlos sind. Als Basisschicht verwendete Platten bergen erhebliche Risiken: Haftungsprobleme auf Grund von nicht oder ungenügend entfernten Trennmitteln auf den in den Formen hergestellten Platten führen zu einer Separierung der Nutz- von der Basisschicht oder zu Rissen und Niveauunterschieden. (wb) WEITERE INFORMATIONEN: www.berleburger.de

 

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6 Systemlösung „SolarGrünDach“ für die vorteilhafte Kombination Gründach und Photovoltaik Die Systemlösung SolarGrünDach ist einfach und schnell zu verlegen Dachbegrünung und Photovoltaik schließen sich nicht aus – ganz im Gegenteil. Es gibt viele gute Gründe, Photovoltaik und Begrünung auf dem Dach zu vereinen. - Die Dachbegrünung verbessert die Leistung der Photovoltaikanlage um etwa 5% durch die Kühlung der Solarmodule und trägt damit zur schnellen Rentabilität des Objektes bei. - Die Optigrün-Dachbegrünung bildet die Auflast der Aufständerung der Solarmodule (Optigrün- Produktlösung “Sun Root“), so dass Durchdringungen in die Dachabdichtung vermieden werden. - Die Begrünung schützt die Dachabdichtung, so dass die geplante Nutzungsdauer der Dachfläche von 20-25 Jahren ohne zwischenzeitliche Reparatur- bzw. Sanierungsarbeiten erreicht werden kann. - Die Dachbegrünung speichert und verdunstet Niederschlagswasser, mindert Abflussspitzen und entlastet somit die Kanalisation. - Durch Dachbegrünungen können bei „gesplitteter Abwassergebühr“ Kosten eingespart werden. Die Anwendungstechnik der Optigrün international AG hat mit der Systemlösung „SolarGrünDach“ eine durch Auflast gehaltene Photovoltaik-Aufständerung („Sun Root“) entwickelt, die nicht nur leicht vom Gewicht, sondern auch einfach aufzubauen ist. Das Optigrün-„SolarGrünDach“ eignet sich für die meisten gängigen Photovoltaikmodule, ist hinsichtlich Standfestigkeit geprüft und kann sowohl bei Neubau als auch bei Sanierung eingesetzt werden. Die Optigrün-Anwendungstechnik übernimmt als kostenlose Serviceleistung die Planung der Aufständerung. (wb) Weitere Informationen: www.optigruen.de

Qualitätsmerkmale fugenloser Fallschutzböden Auf den ersten Blick sehen sie alle gleich aus, die fugenlosen Fallschutzböden, die in den letzten Jahren immer beliebter werden. Doch in jüngster Zeit nehmen es einige Anbieter mit wesentlichen Qualitätskriterien nicht so genau. So präsentieren laut BSW, einem der führenden Anbieter von Fallschutzböden, einige Firmen Fallschutzwerte, deren Ergebnisse auf orientierenden Prüfungen oder auf veralteten Normen beruhen, z. B. der DIN EN 1177:1997. Dies ist jedoch unstatthaft, sie dürfen nicht als Nachweis der Fallhöhe einer ganzen Produktreihe verwendet werden. Deshalb gilt: Nur Prüfzeugnisse und Zertifikate nach DIN EN 1177:2008, basierend auf vergleichbaren Labortests, sind akzeptabel. Im Falle eines Rechtsstreites nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet unter Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche. Material und Verarbeitung als Indikator für Qualität Nicht nur der Fallschutznachweis ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal fugenloser Fallschutzböden. Wesentlich für die Belastungsfähigkeit und Lebensdauer eines fugenlosen Fallschutzbodens sind auch Material und Verarbeitung. Vor allem sollte das gesamte Bodensystem eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder einen vergleichbaren Nachweis über die Auswaschung von gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen besitzen. Verarbeitete Granulate für Basis- und Nutzschicht müssen die nötige Qualität besitzen und die Wahl des Bindemittels für die Installation vor Ort den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Seriöse Anbieter weisen zudem ihre Kunden bei der Wahl UV-sensibler Farben auf mögliche Verfärbungen hin und stellen es den Kunden frei die teureren UV-beständigen Bindemittel zu verwenden oder nicht. Fugenlose Fallschutzbeläge müssen fugenlos sein Die Produktbeschreibung der Anbieter ist ferner dahingehend zu untersuchen, ob alle Schichten des Fallschutzbelages fugenlos sind. Als Basisschicht verwendete Platten bergen erhebliche Risiken: Haftungsprobleme auf Grund von nicht oder ungenügend entfernten Trennmitteln auf den in den Formen hergestellten Platten führen zu einer Separierung der Nutz- von der Basisschicht oder zu Rissen und Niveauunterschieden. (wb) WEITERE INFORMATIONEN: www.berleburger.de

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Qualitätsmerkmale fugenloser Fallschutzböden Auf den ersten Blick sehen sie alle gleich aus, die fugenlosen Fallschutzböden, die in den letzten Jahren immer beliebter werden. Doch in jüngster Zeit nehmen es einige Anbieter mit wesentlichen Qualitätskriterien nicht so genau. So präsentieren laut BSW, einem der führenden Anbieter von Fallschutzböden, einige Firmen Fallschutzwerte, deren Ergebnisse auf orientierenden Prüfungen oder auf veralteten Normen beruhen, z. B. der DIN EN 1177:1997. Dies ist jedoch unstatthaft, sie dürfen nicht als Nachweis der Fallhöhe einer ganzen Produktreihe verwendet werden. Deshalb gilt: Nur Prüfzeugnisse und Zertifikate nach DIN EN 1177:2008, basierend auf vergleichbaren Labortests, sind akzeptabel. Im Falle eines Rechtsstreites nach einem Unfall, dessen Schadensfolgen auf mangelnden Fallschutz zurückzuführen sind, haftet unter Umständen neben dem Hersteller oder Händler auch der Käufer, Betreiber oder Architekt der Fallschutzfläche. Material und Verarbeitung als Indikator für Qualität Nicht nur der Fallschutznachweis ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal fugenloser Fallschutzböden. Wesentlich für die Belastungsfähigkeit und Lebensdauer eines fugenlosen Fallschutzbodens sind auch Material und Verarbeitung. Vor allem sollte das gesamte Bodensystem eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder einen vergleichbaren Nachweis über die Auswaschung von gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen besitzen. Verarbeitete Granulate für Basis- und Nutzschicht müssen die nötige Qualität besitzen und die Wahl des Bindemittels für die Installation vor Ort den Witterungsverhältnissen angepasst werden. Seriöse Anbieter weisen zudem ihre Kunden bei der Wahl UV-sensibler Farben auf mögliche Verfärbungen hin und stellen es den Kunden frei die teureren UV-beständigen Bindemittel zu verwenden oder nicht. Fugenlose Fallschutzbeläge müssen fugenlos sein Die Produktbeschreibung der Anbieter ist ferner dahingehend zu untersuchen, ob alle Schichten des Fallschutzbelages fugenlos sind. Als Basisschicht verwendete Platten bergen erhebliche Risiken: Haftungsprobleme auf Grund von nicht oder ungenügend entfernten Trennmitteln auf den in den Formen hergestellten Platten führen zu einer Separierung der Nutz- von der Basisschicht oder zu Rissen und Niveauunterschieden. (wb) WEITERE INFORMATIONEN: www.berleburger.de

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